19.02.2025
Wichtige Information zur Meldepflicht für Kassensysteme ab dem 01.01.2025
Wir möchten Sie über die seit dem 1. Januar 2025 geltende gesetzliche Meldepflicht für Kassensysteme und Registrierkassen informieren.
Gemäß § 146a Absatz 4 der Abgabenordnung (AO) sind alle elektronischen Aufzeichnungssysteme beim zuständigen Finanzamt anzumelden.
Die Meldung erfolgt über das ELSTER-Portal unter der Funktion "Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme". ELSTER - Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme (§ 146a Absatz 4 AO)
Fristen für die Anmeldung:
- Kassen, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden:
- Anmeldung muss bis spätestens 31. Juli 2025 erfolgen (Nachmeldefrist).
- Kassen, die ab dem 1. Juli 2025 neu angeschafft werden:
- Anmeldung innerhalb von einem Monat nach Anschaffung.
Pflichten und Hinweise:
- Die Meldepflicht gilt sowohl für die Anmeldung neuer Kassen als auch für die Abmeldung nicht mehr genutzter Kassensysteme.
- Jedes Unternehmen mit elektronischen Kassensystemen ist zur Meldung verpflichtet.
- Falls mehrere Kassen im Einsatz sind, muss jede Kasse einzeln gemeldet werden.
Ursprünglich sollte diese Meldepflicht bereits ab 2020 gelten, wurde jedoch mehrfach verschoben, da es kein entsprechendes Meldeverfahren gab. Nun ist die Regelung verbindlich und muss fristgerecht umgesetzt werden.
Bei Fragen zur Umsetzung der Meldepflicht steht Ihnen Isabella Weber unter Mail: i.weber@as-bueropartner.de oder telefonisch unter 0761 453355-33 gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Ihr Team von AS Büropartner