AGB

 
1. Allgemeines

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von AS Büropartner GmbH (nachfolgend AS genannt). Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Lieferung nicht Vertragsbestandteil. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen sowie Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge und der auf diese anwendbaren Geschäftsbedingungen von AS bedürfen der Schriftform.

2. Angebot und Vertragsabschluß

Angebote von AS sind – insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeit und Nebenleistung – freibleibend und unverbindlich. Der Umfang der von AS zu erbringenden Leistungen wird allein durch die Auftragsbestätigung von AS festgelegt; ergänzend gelten diese Geschäftsbedingungen und anwendbare besondere Geschäftsbedingungen von AS. AS behält sich die Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche oder technische Normen bedingte Abweichungen von den Angebotsunterlagen beziehungsweise von der Auftragsbestätigung vor. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und sämtlichen technischen Ausarbeitungen behält sich AS alle Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen weder vervielfältigt noch Dritten zur Kenntnis gebracht werden. Handelsübliche Qualitäts-, Mengen-, Gewichts- oder sonstige Abweichungen muß der Kunde hinnehmen. Dies gilt auch dann, wenn er bei seiner Bestellung auf Muster oder Prospekte, Zeichnungen oder Abbildungen Bezug nimmt, wenn diese nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.

3. Installation, Schulung und Beratung

Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Installation gelieferter Hard- und Software selbst verantwortlich. Sowohl die Installation durch AS als auch Schulung und Einweisung des Kunden oder seiner Bedienungskräfte in die Bedienung der gelieferten Ware, gehören nicht zum Leistungsumfang. Diese Leistungen erfolgen nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung und werden gesondert berechnet. Sofern eine entsprechende Vereinbarung gesondert getroffen wurde, hat der Kunde dafür zu sorgen, daß die erforderlichen Bedingungen bereitgestellt sind sowie genügend Arbeitsraum für die Installation zur Verfügung steht. Auskünfte bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

4. Untersuchungs- und Rügepfl icht; Leistungsumfang

Wenn der Kunde Vollkaufmann ist, ist er verpfl ichtet, gelieferte Ware nach Erhalt unverzüglich auf Fehler zu testen und erkennbare Fehler AS unverzüglich anzuzeigen. AS ist berechtigt, von ihr geschuldete Leistungen von Dritten erbringen zu lassen. AS ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

5. Preise

Die Preise verstehen sich netto ausschließlich Datenträger und deren Erstellung, Verpackungs- und Frachtspesen. Maßgebend sind die Preise der Auftragsbestätigung zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Lieferungen und Leistungen, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Erbringung gültigen Listenpreisen berechnet. Dienstleistungen werden, soweit kein Festpreis vereinbart wurde, nach der bei Auftragsbestätigung jeweils gültigen Preisliste vergütet. AS ist an die angegebenen Preise nicht gebunden, wenn eine längere Lieferfrist als vier Monate ab schriftlicher
Auftragsbestätigung vereinbart ist. In diesem Fall werden die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet.

6. Lieferung

Alle Sendungen reisen auf Rechnung und Gefahr des Kunden und werden auf dessen Wunsch auf seine Kosten versichert. Von AS genannte Fristen, insbesondere Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich zugesagt worden sind. Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart wird. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand AS verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt und allen sonst von AS nicht zu vertretenden Hindernissen, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfl uß sind, insbesondere bei Streik oder Aussperrung bei AS, ihren Lieferanten oder deren Unterlieferanten. Wird AS die von ihr zu erbringende Lieferung durch diese Ereignisse unmöglich, ist AS berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, es handelt sich um eine reine Leistungserschwerung , die für AS zumutbar ist. Verlängert sich die Lieferfrist oder wird AS von der Lieferverpfl ichtung frei, so kann der Abnehmer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.

7. Annahmeverzug des Kunden

Kommt der Kunde mit der Abnahme bestellter Ware in Verzug, so ist AS nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von höchstens 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt AS Schadensersatz, so beträgt dieser 30 % des Auftragswertes, wenn nicht der Kunde einen geringeren oder AS einen höheren Schaden nachweist.

8. Gefahrenübergang, Gewährleistung

Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder AS noch andere Leistungen, z. B. die Versendungs- und Anfuhrkosten übernommen hat. Dies gilt auch, wenn die Versendung der Ware innerhalb des gleichen Ortes erfolgt oder wenn wir die Ware mit eigenen Fahrzeugen versenden. In diesem Fall geht die Gefahr auf den Käufer beim Verladen der Ware über. Wird der Versand ohne Verschulden von AS verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Offene Transportschäden (Verpackung beschädigt) müssen vom Auslieferer schriftlich bestätigt werden bzw. AS innerhalb von 24 Stunden schriftlich gemeldet werden, verdeckte Transportschäden (Inhalt beschädigt) binnen einer Woche. Die Ware muß bis zur Besichtigung vollständig, wie bei Erhalt, unbenutzt bleiben. Wird die Ware zurückgeschickt, erlischt der Versicherungsanspruch. Offensichtliche Mängel der gelieferten Ware oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung – bei verdeckten Mängeln spätestens innerhalb von 10 Tagen nach ihrer Entdeckung – schriftlich zu rügen. Dasselbe gilt bei Mehr- oder Minderlieferungen sowie Lieferungen von anderen als den geschuldeten Sachen. Erfüllt der Kunde die ihm obliegende Untersuchungs- und/oder Rügepfl icht nicht oder nicht rechtzeitig, so sind sämtliche Ansprüche aus der mangelhaften Lieferung- bzw. Mehr- oder Minderlieferung ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Arglist von AS vor. Ebenso verliert der Kunde das Recht, die Abnahme wegen dieser nicht oder nicht rechtzeitig gerügter Mängel zu verweigern. AS wird nach Eingang der Mängelrüge nach eigener Wahl entweder Hinweise zur Behebung des Fehlers geben oder sonstige zur Fehlerbehebung geeignete Maßnahmen ergreifen, wie beispielsweise die Nachbesserung, Ersatzlieferung, Übersendung von Datenträgern oder Informationsblättern, die die Fehlerbehebung ermöglichen. Werden vom Kunden oder von Dritten Veränderungen an gelieferter Ware vorgenommen, so erlischt der Gewährleistungsanspruch, es sei denn, der Kunde weist nach, daß der Mangel nicht auf Veränderung zurückzuführen ist. Dem Kunden ist bekannt, daß Standard- und Individualsoftware mit Hinblick auf die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten und mit Hinblick auf ihre Komplexität nicht immer fehlerfrei ausgeliefert werden kann. AS macht insbesondere keine Kompatibilitätszusagen. Soweit AS gemäß gesonderter Vereinbarung Software installiert, wird der Kunde diese – auf Verlangen von AS gemeinsam mit dem Mitarbeiter von AS – unverzüglich testen. Läuft die Software im wesentlichen vertragsgerecht, wird er unverzüglich schriftlich die Abnahme erklären. AS kann Mängel nach Wahl durch Nachbesserung oder Austausch mit fehlerfreier Ware beseitigen. Mängel der Software kann AS darüber hinaus durch Überlassung eines neuen Releases beseitigen. Die Gewährleistungsfrist beträgt für Hard- und Software sechs Monate. Von unseren Lieferanten gewährte, darüberhinausgehende Gewährleistungsfristen werden entsprechend an den Kunden weitergegeben.

9. Haftung

Eine Haftung von AS für Schäden des Kunden aus jeglichem Rechtsgrund – einschließlich Verzug, Unmöglichkeit, Schlechterfüllung und außervertraglicher (deliktischer) Haftung – ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpfl icht (Kardinalpfl icht) durch AS oder wurde durch AS grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. AS haftet in keinem Fall für atypische und daher nicht vorhersehbare Folgeschäden. AS haftet ebenfalls nicht für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen – insbesondere Programm- und Datensicherung und ausreichende Produktschulung des Anwenders – hätte verhindern können.

10. Zahlung

Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen sofort bei Erhalt der Ware (Rechnungsstellung) ohne jeden Abzug zu leisten. Bei Zahlungsverzug ist AS berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen, wenn nicht der Kunde einen geringeren oder AS einen höheren Schaden nachweist. Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur wegen von AS anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden zulässig. Schuldet der Kunde AS mehrere Zahlungen gleichzeitig, werden mit einer eingehenden Zahlung zunächst seine Verbindlichkeiten aus Lizenzverträgen, dann aus sonstigen von AS erbrachten Leistungen und Lieferungen, dann seine Verbindlichkeiten aus Pfl egeverträgen und sonstigen Dauerschuldverhältnissen getilgt. Keine Zahlungen in diesem Sinne sind Wechsel, sonstige Zahlungsversprechen oder Forderungsabtretungen, bevor nicht die Zahlung selbst erfolgt. Die Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt unter dem üblichen Vorbehalt des Zahlungseingangs und der Diskontierungsmöglichkeit bei den Bankverbindungen von AS. Vordatierte Schecks werden nicht in Zahlung genommen. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluß eingetretenen oder AS bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, so hat AS das Recht, Vorauszahlungen und sofortige Zahlungen aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückzuhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einzustellen. Dieses Recht steht AS auch zu, wenn der Kunde trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet.

11. Eigentumsvorbehalt

AS behält sich das Eigentum an der gelieferten Hardware, den gelieferten Programmträgern sowie das Nutzungsrecht an der darauf enthaltenen Software bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor. Ist der Kunde Vollkaufmann, so gelten die vorstehenden Vorbehalte bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von AS in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

12. Umfang der Rechtseinräumung

AS behält an der gelieferten Software die Urheber- und gewerblichen Schutzrechte sowie die Verwendungsrechte, soweit nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Schutzrechtshinweise – auch Dritter – sind zu beachten. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erwirbt der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht bei Individualsoftware und ein mehrfaches Nutzungsrecht an Softwareprodukten aus dem Katalog. Ergänzend gelten die Lizenzbestimmungen der KHK-Software GmbH & Co. KG. Die erhaltenen Datenträger dürfen nur – soweit technisch zwingend erforderlich – zum Zwecke der Sicherung und Installation kopiert werden. Die Nutzung im Netzwerk bedarf keiner gesonderten Rechtseinräumung. Die Bearbeitung der vertragsgegenständlichen Software ist unzulässig, soweit dem nicht zwingend gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen oder in den anwendbaren Geschäftsbestimmungen etwas anderes vereinbart ist. Die Beseitigung von Softwaremängeln bietet AS im Rahmen ihrer Standardpfl egeverträge an. Die Decompilierung oder Disassemblierung der vertragsgegenständlichen Software (Reverse Engineering) ist ebenfalls unzulässig. AS behält sich vor, dem Kunden auf Anfrage Informationen, die er zur Herstellung der Interoperabilität der vertragsgegenständlichen Software mit anderen Programmen benötigt, gegen angemessene Vergütung zur Verfügung zu stellen. Bei der Verwendung dieser Informationen hat der Kunde, die in § 69e Abs. 2 des Urheberrechtsgesetzes vorgeschriebenen Beschränkungen zu beachten.

13. Schutzrechte Dritter

Der Kunde verpfl ichtet sich, AS von Schutzrechtsbehauptungen Dritter hinsichtlich der gelieferten Software unverzüglich in Kenntnis zu setzen und AS auf ihre Kosten die Rechtsverteidigung zu überlassen. AS ist berechtigt, aufgrund der Schutzrechtsbehauptungen Dritter, notwendige Software-Änderungen auf eigene Kosten auch bei ausgelieferter und bezahlter Ware durchzuführen.

14. Abtretbarkeit von Ansprüchen

Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus mit AS geschlossenen Verträgen abzutreten oder sonst Rechte oder Pfl ichten aus mit AS geschlossenen Verträgen ohne die Zustimmung von AS ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche.

15. Datenschutz

Der Kunde ermächtigt AS, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung enthaltenen Daten über ihn im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.

16. Schlußbestimmungen

Diese Bestimmungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen von AS ist Freiburg/Brsg. Falls der Kunde Kaufmann ist oder seinen Sitz im Ausland hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Freiburg/Brsg. vereinbart.