02.12.2020

Mehrwertsteuererhöhung und Brexit ab 01.01.21

mwst.jpeg.43061839.jpeg
Zum 01.01.2021 wird die Mehrwertsteuer wieder auf die ursprünglichen Sätze von 19% Normalsatz und 7% ermäßigter Satz angehoben. Hierzu haben wir Ihnen einige Informationen zusammen gestellt, wie dies in der jeweiligen Softwarelösung zu handhaben ist. Sie finden die entsprechenden Links am Seitenende.
 
Außerdem möchten wir Sie auf den Brexit hinweisen, der zum 01.01.21 in Kraft tritt. 
 
Warenlieferungen von und nach Großbritannien sind keine innergemeinschaftlichen Lieferungen bzw. innergemeinschaftlichen Erwerbe mehr. Einfuhrumsatzsteuer- und Ausfuhrverfahren müssen eingeplant werden.
 
Es muss eine andere Schlüsselung bei sonstigen Leistungen erfolgen – keine Anmeldung in der Zusammenfassenden Meldung mehr. Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers richtet sich nicht mehr nach § 13b Abs. 1 UStG. Zum 01.01.21 müssen Kunden und Lieferanten in der Besteuerung auf Drittland umgestellt werden.
 
Wichtig: Das BMF hatte im April 2019 ein Schreiben zu den umsatzsteuerlichen Folgen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union veröffentlicht. In Anbetracht der anschließend gewährten Fristverlängerung wurde das Schreiben kurze Zeit später wieder von der Homepage des BMF entfernt. Es ist wahrscheinlich, dass das Schreiben in angepasster Form erneut veröffentlicht wird, wenn die Modalitäten für den Austritt des Vereinigten Königreichs geklärt sind.
 
 
 
Weitere Informationen MWST für:
 
myfactory-Nutzer                           Sage-Nutzer