04.11.2020

Digitalisierungsprämie Plus - sichern Sie sich jetzt Zuschüsse!

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Bereits in der Vergangenheit war die Digitalisierungsprämie ein gutes Instrument für die Digitalisierung im Klein- und Mittelstand staatliche Fördergelder zu beantragen. Nun wurde diese Prämie wieder neu aufgelegt.
 
Die Digitalisierungsprämie Plus hat zum Ziel, Unternehmen aller Branchen mit bis zu 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Digitalisierung unterstützen.
 
Was wird gefördert?
Die förderfähigen Vorhaben werden im Vergleich zur bisherigen Digitalisierungsprämie beibehalten.
 
Gefördert werden vor allem die Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) für Produkte, Dienstleistungen, Prozesse, Verbesserung der IKT-Sicherheit sowie künstliche-Intelligenz-Anwendungen. Auch die im Rahmen des Digitalisierungs-projekts notwendigen Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind förderfähig.
 
Die Anschaffung von reiner IKT-Grundausstattung (Hardware wie z. B. Laptops, Tablets, Smartphones oder Software wie z. B. übliche Betriebssysteme oder Bürosoftware) ist von der Förderung ausgenommen. 
 
Höhe der Förderung
 
Darlehensbetrag in EUR
oder 
zuwendungsfähige Ausgaben
Tilgungszuschuss in % des Bruttodarlehens
oder
Höhe des Zuschusses in EUR der zuwendungsfähigen Ausgaben
10.000 bis einschließlich 50.000
50% max. 6.000 Euro
über 50.000 bis einschließlich 120.000
50% max. 12.000 Euro
 
Den Antrag zum reinen Zuschuss (ohne Darliehen) finden Sie hier. Falls Sie den Zuschuss im Rahmen eines Darlehens beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre Hausbank.
 
Was ist zu beachten?
Bitte beachten Sie, dass eine Antragstellung vor Vorhabensbeginn erforderlich ist, damit das Vorhaben gefördert werden kann (d.h. es dürften vor Antragstellung z.B. noch keine Auftragsvergaben erfolgt sein). Ein Vorhabensbeginn nach Antragseingang aber vor Zusage der L-Bank erfolgt auf eigenes Risiko des Antragstellers. Falls ein Unternehmen bereits schon einmal eine Digitalisierungsprämie erhalten hat, muss die Festsetzung des Tilgungszuschusses bei Darlehen oder die Vollauszahlung des Zuschusses länger als ein Jahr her sein. 
 
Bei der Darlehensvariante gibt es noch die Möglichkeit auf alle genannten Darlehensbeträge 3% zusätzlichen Tilgungszuschuss der KfW des Bruttodarlehensbetrags zu beziehen.
 
Bei Fragen stehen Ihnen die die Hotlines der L-Bank für die Darlehens-variante (0711 122 2345) bzw. für die Zuschussvariante (0721 150 3020) zur Verfügung.
 
Natürlich können Sie auch auf uns zukommen. Wir unterstützen Sie hier gerne.