12.05.2020

Das Homeoffice ist kein rechtsfreier Raum

QNL-homeoffice-surfacelaptop.png

Das mobile Arbeiten bzw. Arbeiten aus dem Home-Office wird in allen Branchen immer beliebter. Heutzutage ermöglichen immer mehr Betriebe ihren Mitarbeitern zumindest das zeitweise Arbeiten von zu Hause aus.

Doch wo viele Menschen mit Home-Office das lässige Arbeiten auf dem Balkon, auf dem Liegestuhl, der Couch oder gar vom Bett aus in Verbindung bringen, hat der Arbeitgeber hinsichtlich dieses externen Arbeitsplatzes tatsächlich Pflichten - und kann einem Mitarbeiter die Arbeit von zu Hause sogar verbieten, wenn nicht sicherzustellen ist, dass ein echter Arbeitsplatz vorhanden ist.

Home-Office ist kein rechtsfreier Raum
Wer seinen Mitarbeitern also das mobile Arbeiten ermöglichen oder selbst von einem mobilen Arbeitsplatz profitieren möchte, der sollte sich zwingend auch über die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen Gedanken machen.

Eine kleine Checkliste sollten Ihnen dabei helfen können: 

§§   Entscheidung des Arbeitgebers
Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer keinerlei Anspruch auf einen mobilen oder häuslichen Arbeitsplatz – dies entscheidet letztlich immer der Arbeitgeber. Ihm alleine steht die Gestaltungsfreiheit der betrieblichen Organisation zu. 
 
§§   Beachtung der Rechtslage 
Die Mitnahme von Firmenunterlagen nach Hause ist eine kritische Angelegenheit. Mitarbeiter sollten im Voraus mit ihrem Arbeitgeber abstimmen, ob und welche Unterlagen mit nach Hause genommen werden dürfen. Denn wer Ausdrucke, Dateien oder weitergeleitete eMails mitnimmt, riskiert arbeitsrechtliche Sanktionen, je nach Sensibilität der enthaltenen Informationen sogar bis hin zur Kündigung. 
 
§§   Prüfung der Voraussetzungen 
Im ersten Schritt muss die Tätigkeit des Mitarbeiters für das mobile Arbeiten überhaupt geeignet sein – denn betriebliche Termine, Kundengespräche und Meetings sollten stets Vorrang haben. Wenn festzustellen ist, dass die Mobilarbeit ohne Störungen in die generellen betrieblichen Abläufe eingefügt werden kann, ist als weiterer Aspekt sicherzustellen, dass die Effizienz der mobilen Arbeitsleistung des Mitarbeiters der der Präsenzarbeit entspricht. 
 
§§   Klärung der Arbeitszeiterfassung 
Eine der Grundvoraussetzungen für das mobile Arbeiten bzw. Arbeiten im Home-Office ist eine vertrauensvolle und ergebnisorientierte Arbeitskultur, denn die Arbeitszeiterfassung kann hierbei weitaus schwerer nachverfolgt werden. Anstatt sich bei Arbeitsbeginn und -ende ein- oder auszustempeln, sollte die Dauer der Mobilarbeit ordentlich notiert werden. Prinzipiell gilt: Das Arbeitszeitgesetz gilt natürlich auch außerhalb des Büros. Die Höchstarbeitszeit pro Tag (max. 10 Stunden), die Ruhezeiten (mind. 11 Stunden) sowie das Sonn- und Feiertagsverbot müssen - unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Gesetzeslage - weiterhin eingehalten werden. 
 
§§   Sicherstellung des Datenschutzes 
Für das mobile Arbeiten sind entsprechende Schutzvorschriften seitens des Arbeitsgebers zu treffen. Durch die Nutzung von VPN-Verbindungen kann z.B. ein sicherer Datentransfer realisiert werden. Berücksichtigt werden sollte auch, dass nur vom Arbeitgeber freigegebene Software und Dateien seitens des Arbeitsnehmers verwendet werden. Zudem ist der Mitarbeiter in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass außer ihm niemand – auch keine Familienangehörigen – Zugang zu den verwendeten Endgeräten erhält.
Es versteht sich von selbst, dass auch bei Mobilarbeit Passwörter nicht an Dritte weiterzugeben oder fahrlässig leicht zugänglich aufzubewahren sind. 
 
§§   Mitspracherecht des Betriebsrats
Grundsätzlich hat der Betriebsrat bei der Entscheidung für oder gegen Mobilarbeit kein Mitspracherecht. Sofern es aber um Änderungen der Arbeitszeiten, Nutzung von noch nicht mitbestimmten technischen Einrichtungen, Vorbeugung von Arbeitsunfällen oder Versetzungen geht, so ist der Betriebsrat mit einzubeziehen. Gleiches gilt für den Planungsprozess der mobilen Arbeit, auch hier ist der Betriebsrat zu berücksichtigen.
 
§§   Die Kostenübernahme
Entscheidet sich der Arbeitgeber für Mobilarbeit, dann muss er auch die erforderlichen Kosten übernehmen. Dies schließt die Büroausstattung sowie auch die technische Ausstattung und Telekommunikationskosten mit ein. Wird der Arbeitnehmer nicht mit allem Notwendigen ausgestattet, so bleibt die Möglichkeit die eigenen Endgeräte zu nutzen („bring your own devices“). Egal für welche Variante man sich schlussendlich entscheidet, eine vertragliche Grundlage hierfür ist unverzichtbar.
 
Unter Berücksichtigung dieser 7 Punkte ist das Angebot der Mobilarbeit sicher umsetzbar. Es gibt viele gute Gründe, Mobilarbeit bzw. Home-Office anzubieten. Doch diese Arbeitsform betrifft immer nur einen Teil der Beschäftigten. Nicht für alle ist mobiles Arbeiten eine gute Lösung.

Schlussendlich liegt die Entscheidung dafür oder dagegen aber in erster Linie beim Arbeitgeber.

Quelle: Nordanex Systemverbund